Vergütung des Verfahrenspflegers bei Überprüfung der Betreuervergütung
LG Berlin, Beschluss vom 20.09.2000 - Aktenzeichen 87 T 551/99
DRsp Nr. 2004/18396
Vergütung des Verfahrenspflegers bei Überprüfung der Betreuervergütung
Leistet der zum Verfahrenspfleger bestellte Rechtsanwalt anwaltsspezifische Dienst wie bei der Überprüfung der Vergütung eines Betreuers, kann er seine Gebühren nach BRAGO in Ansatz bringen.