1. Auf die Beschwerde von Rechtsanwalt ... werden die Beschlüsse der Rechtspflegerin beim Landgericht Tübingen vom 6. Juli 2010 und des Landgerichts - 1. große Strafkammer - Tübingen vom 16. September 2010
a u f g e h o b e n .
2. Dem Beschwerdeführer ist für die Verteidigung des früheren Angeklagten in der Hauptverhandlung vor der 1. großen Strafkammer des Landgerichts Tübingen im Termin vom 13. April 2010 eine Vergütung in Höhe von
714,-- €
(in Worten: siebenhundertvierzehn Euro)
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