OLG Köln - Beschluss vom 25.07.2005
25 WF 106/05
Normen:
RVG § 60 § 61 ;
Fundstellen:
OLGReport-Köln 2005, 586
Vorinstanzen:
AG Leverkusen, vom 06.04.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 32 F 157/04

Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts; Maßgebliches Recht

OLG Köln, Beschluss vom 25.07.2005 - Aktenzeichen 25 WF 106/05

DRsp Nr. 2006/7561

Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts; Maßgebliches Recht

Die Vergütung des im PKH-Verfahren beigeordneten Rechtsanwalts bemisst sich nach Inkrafttreten des RVG gleichwohl nach den Regelungen der BRAGO, wenn der Auftrag zur Erledigung dieser Rechtssache vor dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung erteilt worden ist.

Normenkette:

RVG § 60 § 61 ;

Gründe:

Die Beschwerde ist gemäß §§ 56 Abs. 2 Satz 1, 33 Abs. 3 Satz 2 RVG zulässig, nachdem sie - der nach § 33 Abs. 3 Satz 1 RVG nötige Beschwerdewert von 200,00 EUR wird ersichtlich nicht erreicht - vom Amtsgericht wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung zugelassen worden ist. Die Verfahrensvorschriften des zum 01.07.2004 in Kraft getretenen RVG sind auf das Rechtsmittelverfahren anwendbar.

In der Sache selbst hat die Beschwerde keinen Erfolg.

Zu Recht hat das Amtsgericht den Vergütungsanspruch der Beteiligten zu 1. als beigeordnete Rechtsanwältin auf die Vorschriften der BRAGO gestützt.