I.
Im erstinstanzlichen Erkenntnisverfahren - 5 Ca 173/04 - klagte die Klägerin mit den aus Bl. 2 d.A. ersichtlichen Klageanträgen. Diesbezüglich bewilligte das Arbeitsgericht der Klägerin Prozesskostenhilfe unter Beiordnung ihres Prozessbevollmächtigten, des Beschwerdeführers. Das Erkenntnisverfahren endete durch den gerichtlichen Vergleich vom 14.04.2004 - 5 Ca 173/04 - (Bl. 30 d.A.). Zuvor hatte das Arbeitsgericht folgenden Beschluss erlassen:
"Die Prozesskostenhilfe wird ausdrücklich auf den jetzt zu schließenden Vergleich erstreckt" (s. Bl. 30 d.A.).
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|