Der angefochtene Beschluss und der Beschluss des Amtsgerichts Frankenberg werden dahin abgeändert, dass dem Antragsteller ein aus der Staatskasse zu erstattender Aufwendungsersatz in Höhe von insgesamt 149,41 EURO festgesetzt wird.
Im übrigen wird die sofortige weitere Beschwerde zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Beschwerdewert: 628,55 EURO;
davon unterliegt der Zurückweisung: 553,84 EURO
I. Der Antragsteller war als Pfleger für die Betroffene, die als minderjährige, unbegleitete L1 nach Deutschland eingereist war, für den Wirkungskreis der ausländerrechtlichen und asylrechtlichen Betreuung bestellt.
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