Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 12.09.2008 wird zurückgewiesen.
I.
Das Beschwerdeverfahren betrifft die Wertbemessung für einen zwischen den Parteien in einem Kündigungsrechtsstreit abgeschlossenen Vergleich.
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