Vergleichsgebühr für einen Vergleich, der nur eine Zwischenlösung bringt
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.04.2005 - Aktenzeichen II-10 WF 6/05
DRsp Nr. 2005/11642
Vergleichsgebühr für einen Vergleich, der nur eine Zwischenlösung bringt
Für einen Vergleich, der nur eine Zwischenlösung bringt, die für sich noch keine Beilegung des Rechtsstreits oder eines selbständigen Teils davon darstellt, entsteht keine Vergleichsgebühr