Der Antragsteller verbüßt in der Justizvollzugsanstalt Frankenthal (Pfalz) mehrere Freiheitsstrafen wegen Diebstahls u. a. Der Zwei-Drittel-Zeitpunkt ist für den 14. Juni 2001, das Strafende am 5. Oktober 2003 vorgesehen.
Gegenstand des Verfahrens sind Anträge des Beschwerdeführers auf gerichtliche Entscheidung über die Verweigerung von Taschengeld, die Freigabe von Eigengeld, die Festsetzung der Höhe seines Überbrückungsgeldes, die Versagung seiner Verlegung in den offenen Vollzug und die Gewährung von Prozesskostenhilfe, die die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) durch den angefochtenen Beschluss alle abgelehnt hat.
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