A.
Gegenstand der Vorlage ist die Frage, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, daß der Anspruch des nicht verurteilten Beschuldigten gegen die Staatskasse auf Erstattung seiner Aufwendungen für einen Wahlverteidiger auch in einer besonders umfangreichen oder schwierigen Strafsache durch die Höchstsätze der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte begrenzt ist, während die Vergütung eines Pflichtverteidigers in einem solchen Fall darüber hinausgehen kann.
I.
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