BVerfG - Beschluß vom 17.02.1981
2 BvR 710/80
Normen:
GG Art. 3 Abs. 1, Abs. 3 ; StPO §§ 374 ff. ;
Fundstellen:
NStZ 1981, 230

Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Ungleichbehandlung der Parteien eines Privaklageverfahrens bezüglich der Verfahrenskosten

BVerfG, Beschluß vom 17.02.1981 - Aktenzeichen 2 BvR 710/80

DRsp Nr. 1994/2663

Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Ungleichbehandlung der Parteien eines Privaklageverfahrens bezüglich der Verfahrenskosten

1. Es verletzt nicht den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG, wenn Privatkläger und Privatbeklagter hinsichtlich der Belastung mit Dolmetscherkosten ungleich behandelt werden, da dies ihrer unterschiedlichen Rolle im Privatklageverfahren entspricht.2. Eine Verletzung von Art. 3 Abs. 3 GG liegt ebenso wenig vor, da die Belastung mit Dolmetscherkosten nicht Folge der Sprache der Privatklagepartei, sondern ihrer Entscheidung, anstelle der Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren durchzuführen, ist.

Normenkette:

GG Art. 3 Abs. 1, Abs. 3 ; StPO §§ 374 ff. ;
Fundstellen
NStZ 1981, 230