Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen einen Beschluß des Bundespatentgerichts in einem warenzeichenrechtlichen Verfahren, in dem eine Beschwerde wegen nicht fristgerechter Zahlung der Beschwerdegebühr gemäß §
Der angegriffene Beschluß beruht nicht auf einer Verletzung verfassungsmäßiger Verfahrensrechte des Beschwerdeführers.
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