OLG Stuttgart, vom 27.09.1984 - Vorinstanzaktenzeichen 2 ARs 20/84
Verfassungsmäßigkeit der Pauschgebührenfestsetzung durch das Oberlandesgericht auch bei Verfahren nach § 120 GVG
BVerfG, vom 10.12.1984 - Aktenzeichen 2 BvR 1398/84
DRsp Nr. 1994/2572
Verfassungsmäßigkeit der Pauschgebührenfestsetzung durch das Oberlandesgericht auch bei Verfahren nach § 120GVG
Es verstößt nicht gegen die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4GG, wenn das Oberlandesgericht auch in den Fällen des § 120GVG über den Pauschantrag des Pflichtverteidigers (§§ 99 Abs. 2 Satz 1 BRAGO) entscheidet.