KV- GKG 1975 Nr. 9003; KV- GKG 2004 Nr. 9003 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 1 KostModRG) ;
Vorinstanzen:
AG Rastatt, vom 11.02.1997 - Vorinstanzaktenzeichen Ls 274/96
Verfassungsmäßigkeit der Aktenversendungspauschale
BVerfG, Beschluß vom 07.04.1997 - Aktenzeichen 2 BvR 411/97
DRsp Nr. 2004/16400
Verfassungsmäßigkeit der Aktenversendungspauschale
Die Auffassung der Strafgerichte, der Verteidiger sei Kostenschuldner der Aktenübersendungspauschale (Nr. 9003 KV zum GKG), wenn er die Übersendung der Akten an seine Kanzlei beantragt hat, ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden.
Normenkette:
KV- GKG 1975 Nr. 9003; KV- GKG 2004 Nr. 9003 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 1 KostModRG) ;
Gründe:
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