Die Verfassungsbeschwerden richten sich mittelbar gegen § 3 Abs. 2 des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes - den sogenannten Klagestop -, unmittelbar gegen zwei letztinstanzliche Entscheidungen, mit denen auf Grund dieser Vorschrift eine Klage der Beschwerdeführerin gegen die Bundesrepublik Deutschland als zur Zeit unzulässig abgewiesen worden ist.
A.
I.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|