LG Bückeburg, vom 25.04.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 82/02
Verfahrensrecht; Beschwerde
OLG Celle, Beschluss vom 25.07.2002 - Aktenzeichen 20 W 11/02
DRsp Nr. 2002/18273
Verfahrensrecht; Beschwerde
»Übertragen die Parteien bei Abschluss eines Vergleichs dem Gericht unter Verzicht auf eine Begründung die Kostenentscheidung, stellt der Begründungsverzicht zugleich den Verzicht auf eine Anfechtung des Kostenbeschlusses dar.«