Verfahrensrecht; Auslegung eines Begründungsverzichts als konkludenter Rechtsmittelverzicht
OLG Köln, Beschluß vom 25.05.2001 - Aktenzeichen 13 W 20/01
DRsp Nr. 2001/15557
Verfahrensrecht; Auslegung eines Begründungsverzichts als konkludenter Rechtsmittelverzicht
In dem anwaltlich vorbehaltlos erklärten Verzicht auf die Begründung einer Kostenentscheidung nach § 91aZPO ist regelmäßig zugleich ein Verzicht auf die sofortige Beschwerde nach § 91a Abs. 2ZPO zu sehen (Fortsetzung der Senatsrechtsprechung).