Verfahrensrecht - isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung in entsprechender Anwendung von § 99 Abs. 2 ZPO
OLG Köln, Beschluß vom 07.05.2001 - Aktenzeichen 27 UF 59/01
DRsp Nr. 2001/15560
Verfahrensrecht - isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung in entsprechender Anwendung von § 99 Abs. 2ZPO
Eine Kostenentscheidung kann in entsprechender Anwendung von § 99 Abs. 2ZPO isoliert angefochten werden, wenn sie in dem Urteil nicht hätte ergehen dürfen. Ein derartiger Fall kann gegeben sein, wenn bei einer Stufenklage im Rahmen eines über die Auskunftsstufe entscheidenden Teilurteils eine Kostenentscheidung getroffen wird. In einem solchen Fall ist nicht Voraussetzung für die Zulässigkeit der Beschwerde, dass der Berufungswert erreicht ist.