OLG Köln - Beschluß vom 07.05.2001
27 UF 59/01
Normen:
ZPO § 99 Abs. 2, §§ 254, 301 ;
Fundstellen:
OLGReport-Köln 2001, 394

Verfahrensrecht - isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung in entsprechender Anwendung von § 99 Abs. 2 ZPO

OLG Köln, Beschluß vom 07.05.2001 - Aktenzeichen 27 UF 59/01

DRsp Nr. 2001/15560

Verfahrensrecht - isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung in entsprechender Anwendung von § 99 Abs. 2 ZPO

Eine Kostenentscheidung kann in entsprechender Anwendung von § 99 Abs. 2 ZPO isoliert angefochten werden, wenn sie in dem Urteil nicht hätte ergehen dürfen. Ein derartiger Fall kann gegeben sein, wenn bei einer Stufenklage im Rahmen eines über die Auskunftsstufe entscheidenden Teilurteils eine Kostenentscheidung getroffen wird. In einem solchen Fall ist nicht Voraussetzung für die Zulässigkeit der Beschwerde, dass der Berufungswert erreicht ist.

Normenkette:

ZPO § 99 Abs. 2, §§ 254, 301 ;

Hinweise:

Eingereicht durch ROLG Schmitz

Fundstellen
OLGReport-Köln 2001, 394