I.
Der inhaftierte Angeklagte, dem Rechtsanwalt T. als Pflichtverteidiger beigeordnet war, ist durch Urteil des Schwurgerichts vom 15. Juli 2005 wegen Totschlags und anderen Delikten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Jahren und 9 Monaten verurteilt worden. Mit Schreiben vom 18. Juli 2005 hat die Nebenklägerin vertreten durch ihren Beistand Revision eingelegt. Auch der Angeklagte hat - vertreten durch seinen Pflichtverteidiger - mit Fax vom 22. Juli 2005 "fristwahrend" Revision eingelegt, diese aber nach einem am 25. Juli 2005 geführten Gespräch mit dem Pflichtverteidiger in der Justizvollzugsanstalt Hagen mit Fax vom 26. Juli 2005 zurückgenommen. Auch die Revision der Nebenklägerin ist inzwischen, ohne dass sie begründet worden ist, zurückgenommen worden.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|