BRAGO § 84 Abs. 2 ; StPO § 153 ; VV-RVG Nr. 4141 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);
Fundstellen:
AGS 2002, 112
VRS 102, 457
Verfahrensfördernder Mitwirkungsbeitrag des Verteidigers bei der Verfahrenseinstellung durch die Staatsanwaltschaft
LG Zweibrücken, vom 22.02.2002 - Aktenzeichen 1 Qs 110/01
DRsp Nr. 2004/6998
Verfahrensfördernder Mitwirkungsbeitrag des Verteidigers bei der Verfahrenseinstellung durch die Staatsanwaltschaft
Wenn ein Verteidiger durch einen das Tatgeschehen betreffenden Schriftsatz die Ursache dafür gesetzt hat, dass sich die Staatsanwaltschaft zu einer Verfahrenseinstellung nach StPO § 153 Abs. 2 bereit erklärt und hat er auf seinen Mandanten dahingehend beraten, die Zustimmung zur Einstellung zu erklären, steht ihm aus § 84 Abs. 2 i.V.m. § 83 Abs. 1 Nr. 3BRAGO der volle Gebührensatz im Betrag einer Mittelgebühr zu.
Normenkette:
BRAGO § 84 Abs. 2 ; StPO § 153 ; VV-RVG Nr. 4141 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);