LG Zweibrücken vom 22.02.2002
1 Qs 110/01
Normen:
BRAGO § 84 Abs. 2 ; StPO § 153 ; VV-RVG Nr. 4141 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);
Fundstellen:
AGS 2002, 112
VRS 102, 457

Verfahrensfördernder Mitwirkungsbeitrag des Verteidigers bei der Verfahrenseinstellung durch die Staatsanwaltschaft

LG Zweibrücken, vom 22.02.2002 - Aktenzeichen 1 Qs 110/01

DRsp Nr. 2004/6998

Verfahrensfördernder Mitwirkungsbeitrag des Verteidigers bei der Verfahrenseinstellung durch die Staatsanwaltschaft

Wenn ein Verteidiger durch einen das Tatgeschehen betreffenden Schriftsatz die Ursache dafür gesetzt hat, dass sich die Staatsanwaltschaft zu einer Verfahrenseinstellung nach StPO § 153 Abs. 2 bereit erklärt und hat er auf seinen Mandanten dahingehend beraten, die Zustimmung zur Einstellung zu erklären, steht ihm aus § 84 Abs. 2 i.V.m. § 83 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO der volle Gebührensatz im Betrag einer Mittelgebühr zu.

Normenkette:

BRAGO § 84 Abs. 2 ; StPO § 153 ; VV-RVG Nr. 4141 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);
Fundstellen
AGS 2002, 112
VRS 102, 457