VG Würzburg, vom 17.10.2000 - Vorinstanzaktenzeichen W 9 E 00.959
Verfahren auf Übertragung des streitigen Dienstpostens bzw. dessen Freihaltung
VGH Bayern, Beschluss vom 07.12.2000 - Aktenzeichen 3 C 00.3341
DRsp Nr. 2004/18269
Verfahren auf Übertragung des streitigen Dienstpostens bzw. dessen Freihaltung
In einem Verfahren auf Übertragung des streitigen Dienstpostens bzw. dessen Freihaltung ist von einem Gegenstandswert der Hauptsache von 8.000 DM gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 GKG auszugehen, der wegen des vorläufigen Charakters des Antragsverfahrens zu halbieren ist.