I.
Mit Formularantrag vom 02. März 2001 (Bl. 1 d.A.) beantragte die Kindesmutter als gesetzliche Vertreterin des Antragstellers gegenüber dem Amtsgericht - Familiengericht - Wittenberg, den von dem Antragsgegner an den Antragsteller zu leistenden Kindesunterhalt im vereinfachten Verfahren für die Zeit ab dem 01. März 2001 auf 100 % des Regelbetrages der geltenden Altersstufe nach der Regelbetrag-Verordnung festzusetzen.
Dem Antragsgegner wurden daraufhin durch das Amtsgericht eine Abschrift des Antrages sowie ein so genannter Vordrucksatz "Einwendungen gegen den Antrag auf Festsetzung von Unterhalt" übersandt (Bl. 4 - 6 d.A.).
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