Der Kläger, ein Rechtsanwalt, macht Honoraransprüche geltend. Ab Januar 1973 zog der Kläger die bei der Beklagten, einem Buchvertrieb, in großem Umfang anfallenden Forderungen außergerichtlich und gerichtlich ein. Die dazu gehörenden Büroarbeiten erledigte z.T. die Rechtsabteilung der Beklagten. Mehrere teils gleichzeitig, teils nacheinander geschlossene Verträge regelten die Vergütung des Klägers. Ab Frühjahr 1975 arbeiteten die Parteien mit der eine EDV-Anlage einsetzenden ... (AIS) in Hamburg zusammen. Die Beklagte kündigte die vertraglichen Beziehungen mit dem Kläger zum 30. September 1977.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|