LG Köln, vom 01.09.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 187/03
Veranlassung zur Klageerhebung
OLG Köln, Beschluss vom 17.10.2003 - Aktenzeichen 2 W 97/03
DRsp Nr. 2003/15970
Veranlassung zur Klageerhebung
1. Die Nichtbefolgung eines vorprozessualen Aufforderungsschreibens stellt nur dann einen Anlass zur Klageerhebung gemäß § 93ZPO dar, wenn sich die Aufforderung auf den später geltend gemachten Anspruch bezieht.2. Ist der Erhalt eines vorprozessualen Aufforderungsschreibens zwischen den Parteien streitig, so obliegt es im Rahmen des § 93ZPO der Beklagten, den fehlenden Zugang des Aufforderungsschreibens zu beweisen.