VG Lüneburg, vom 21.01.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 2 A 17/09
Unzulässigkeit einer verfrühten endgültigen Streitwertfestsetzung: Streitwertfestsetzung, endgültige; Streitwertfestsetzung, vorläufige
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 25.02.2009 - Aktenzeichen 1 OA 16/09
DRsp Nr. 2009/6193
Unzulässigkeit einer "verfrühten" endgültigen Streitwertfestsetzung: Streitwertfestsetzung, endgültige; Streitwertfestsetzung, vorläufige
Setzt das Verwaltungsgericht den Streitwert endgültig fest, bevor die Voraussetzungen des § 63 Abs. 2GKG vorliegen, ist auf Beschwerde nicht über die Höhe des Streitwerts zu entscheiden, sondern der verfrüht ergangene Beschluss isoliert aufzuheben.