Unzulässigkeit einer Streitwertbeschwerde nach Einverständniserklärung
OLG Köln, Beschluß vom 03.08.1999 - Aktenzeichen 13 W 52/99
DRsp Nr. 1999/10939
Unzulässigkeit einer Streitwertbeschwerde nach Einverständniserklärung
»Erklären die Anwälte der Parteien auf Anfrage des Gerichts ihr Einverständnis mit einer bestimmten Streitwertfestsetzung, so folgt daraus jedenfalls aufgrund des Verbots widersprüchlichen Verhaltens (§ 242BGB) die Verpflichtung, später nicht im Wege der Beschwerde einer Änderung des so festgesetzten Streitwerts zu erstreben, obwohl sich an der Grundlage der Streitwertfestsetzung nicht geändert hat.«