OLG Köln - Beschluß vom 03.08.1999
13 W 52/99
Normen:
GKG § 25 Abs. 3 ; BRAGO § 9 Abs. 2 ;
Fundstellen:
OLGReport-Köln 1999, 402
Vorinstanzen:
LG Aachen, - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 545/97

Unzulässigkeit einer Streitwertbeschwerde nach Einverständniserklärung

OLG Köln, Beschluß vom 03.08.1999 - Aktenzeichen 13 W 52/99

DRsp Nr. 1999/10939

Unzulässigkeit einer Streitwertbeschwerde nach Einverständniserklärung

»Erklären die Anwälte der Parteien auf Anfrage des Gerichts ihr Einverständnis mit einer bestimmten Streitwertfestsetzung, so folgt daraus jedenfalls aufgrund des Verbots widersprüchlichen Verhaltens (§ 242 BGB) die Verpflichtung, später nicht im Wege der Beschwerde einer Änderung des so festgesetzten Streitwerts zu erstreben, obwohl sich an der Grundlage der Streitwertfestsetzung nicht geändert hat.«

Normenkette:

GKG § 25 Abs. 3 ; BRAGO § 9 Abs. 2 ;

Gründe: