A.
I.
1. § 195 Abs. 2 der am 1. April 1960 in Kraft getretenen Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - vom 21. Januar 1960 (BGBl. I S. 17) bestimmt:
(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes werden vorbehaltlich des § 189 und mit Ausnahme landesrechtlicher Vorschriften über die Mitwirkung von Ausschüssen und Beiräten im Vorverfahren (§ 73 Abs. 2) alle Vorschriften früherer Gesetze und Verordnungen, die den gleichen Gegenstand regeln, aufgehoben, soweit sie nicht bereits außer Kraft getreten sind, besonders
1. ...
2. ...
3. Gesetz über die Verwaltungsgerichtsbarkeit in
a) ...
b) ...
c) ...
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