BayObLG - Beschluß vom 17.02.1988
2 ObOWi 13/88
Normen:
StPO § 464 ;
Fundstellen:
DAR 1989, 371 (Bär)

Unzulässigkeit der Verwerfung einer sofortigen Beschwerde

BayObLG, Beschluß vom 17.02.1988 - Aktenzeichen 2 ObOWi 13/88

DRsp Nr. 1998/9775

Unzulässigkeit der Verwerfung einer sofortigen Beschwerde

»Das durch den Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde mit der Sache befaßte Rechtsbeschwerdegericht kann die Verwerfung der sofortigen Beschwerde als unzulässig zusammen mit aussprechen.«

Normenkette:

StPO § 464 ;
Fundstellen
DAR 1989, 371 (Bär)