Unzulässigkeit der Verwerfung einer sofortigen Beschwerde
BayObLG, Beschluß vom 17.02.1988 - Aktenzeichen 2 ObOWi 13/88
DRsp Nr. 1998/9775
Unzulässigkeit der Verwerfung einer sofortigen Beschwerde
»Das durch den Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde mit der Sache befaßte Rechtsbeschwerdegericht kann die Verwerfung der sofortigen Beschwerde als unzulässig zusammen mit aussprechen.«