OLG Koblenz - Beschluß vom 15.03.1994
14 W 146/94
Normen:
BRAGO § 52 ; ZPO § 103 ;
Fundstellen:
JurBüro 1995, 92

Unzulässigkeit der Nachliquidation bei rechtskräftiger Ablehnung der Kostenerstattung

OLG Koblenz, Beschluß vom 15.03.1994 - Aktenzeichen 14 W 146/94

DRsp Nr. 1995/4573

Unzulässigkeit der Nachliquidation bei rechtskräftiger Ablehnung der Kostenerstattung

»Werden Verkehrsanwaltskosten auch unter dem Gesichtspunkt etwaiger ersparter fiktiver Parteireisekosten rechtskräftig abgelehnt, so ist eine Nachliquidation mit Bezifferung von fiktiven Reisekosten unzulässig. Von der Rechtskraft des Ablehnungsbeschlusses sind dagegen nicht berührt tatsächliche Parteireisekosten. Ausnahmsweise kann auch bei der Kostenfestsetzung die Rechtskraft durchbrochen werden, wenn der Antrag auf Tatsachen gestützt wird, die nach der Rechtskraft eingetreten sind.«

Normenkette:

BRAGO § 52 ; ZPO § 103 ;

Gründe:

Die zulässige sofortige Beschwerde ist sachlich nicht begründet.

Zu Recht und mit zutreffenden Erwägungen hat die Rechtspflegerin den Kostenfestsetzungsantrag vom 22.12. 1993 abgelehnt, weil der begehrten Festsetzung die Bestandskraft des Kostenfestsetzungsbeschlusses vom 2.Juli 1993 entgegensteht.