I.
Die Parteien haben vor dem Arbeitsgericht Mainz unter dem Aktenzeichen 10 Ca 3283/04 einen Kündigungsrechtsstreit geführt, der durch den gerichtlichen Vergleich vom 12.01.2005 beendet worden ist. Mit Schreiben vom 17.01.2005 teilte der Prozessbevollmächtigte der Beklagten dem Vertreter des Klägers folgendes mit:
"In obiger Angelegenheit teilen wir Ihnen Namens unserer Mandantin mit, dass diese sich verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber ein wohlwollendes qualifiziertes Arbeitszeugnis mit mindestens guter Führungs- und Leistungsbeurteilung sowie folgende Abschlussformel zu erteilen: "Wir danken Herrn A. für seine stets guten Dienste und wünschen ihm für seine berufliche wie private Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg.
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