LG Bielefeld, vom 07.06.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 555/00
Unterbrechung des Kostenfestsetzungsverfahrens durch die Insolvenz einer Partei
OLG Hamm, Beschluss vom 16.08.2004 - Aktenzeichen 23 W 188/04
DRsp Nr. 2005/13872
Unterbrechung des Kostenfestsetzungsverfahrens durch die Insolvenz einer Partei
»Ein Kostenfestsetzungsverfahren wird durch die Insolvenz des Kostenschuldners auch dann unterbrochen, wenn es (nur) die Kosten der ersten Instanz zum Gegenstand hat und das Insolvenzverfahren erst während der Rechtsmittelinstanz oder nach Abschluss des Prozesses eröffnet worden ist.«