I. Im Juli 2000 beauftragte die Kostenschuldnerin, die Maklerin ist, namens einer Kaufinteressentin den Kostengläubiger, schnellstmöglich einen Entwurf für einen Kaufvertrag über die Veräußerung mehrerer Grundstücke, die sich im Eigentum einer Erbengemeinschaft befanden, zu einem beabsichtigten Preis von 12 Mio. DM zu fertigen. Der Entwurf wurde auf Wunsch der Erbengemeinschaft, den die Kostenschuldnerin an den Kostengläubiger herantrug, mehrfach überarbeitet. Die Kaufvertragsverhandlungen scheiterten im Oktober 2000.
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