I. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Beschwerde der Kostenschuldner und Erinnerungsführer (Kostenschuldner) gegen den Beschluss des Finanzgerichts (FG) Düsseldorf vom ... September 2000, mit dem dieses ihren Antrag auf Aussetzung des Klageverfahrens abgelehnt hatte, mit seinem dem Kostenansatz zugrunde liegenden Beschluss vom 28. November 2002 XI B 140/00 (BFH/NV 2003,
Dagegen legten die Kostenschuldner Erinnerung ein, mit der sie im Wesentlichen geltend machen, es fehle an einer Kostengrundentscheidung. Da es sich um ein unselbständiges Zwischenverfahren gehandelt habe, sei der BFH-Beschluss vom 28. November 2002 nicht gebührenpflichtig.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|