Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt vom 19. August 2009, VK 2 LVwA LSA - 11/09, wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Aufwendungen der Antragsgegnerin im Beschwerdeverfahren hat die Antragstellerin zu tragen.
Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.312,10 € festgesetzt.
I.
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