Die sofortige Beschwerde des Rechtsanwalts Dr. K. gegen den Beschluss der Rechtspflegerin des Landgerichts Berlin vom 27. Januar 2010, soweit darin der Antrag auf Festsetzung notwendiger Auslagen des teilweise Freigesprochenen über den Betrag von 15.355,42 EUR hinaus zurückgewiesen worden ist, wird verworfen.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
Der Beschwerdewert beträgt 4.181,54 EUR.
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