LG Berlin - Urteil - 27.03.2001 - (501) 70 Js 885/98 KLs (42/00),
Unbilligkeit der Auferlegung von Nebenklägerkosten auf den Angeklagten
KG, Beschluss vom 17.10.2001 - Aktenzeichen 1 AR 1046/01 - Aktenzeichen 3 Ws 474/01
DRsp Nr. 2004/6892
Unbilligkeit der Auferlegung von Nebenklägerkosten auf den Angeklagten
1. Das Gericht kann ganz oder teilweise davon absehen, dem Angeklagten die Auslagen eines Nebenklägers aufzuerlegen, wenn es unbillig wäre, ihn damit zu belasten (§ 472 Abs. 1 Satz 2 StPO).2. Unbilligkeit kann gegeben sein, der Nebenkläger durch sein Prozessverhalten schuldhaft vermeidbare Auslagen verursacht hat.