Dem gerichtlich bestellten Verteidiger,
Rechtsanwalt
wird auf seinen Antrag für die Verteidigung des Verurteilten im Strafvollstreckungsverfahren vor dem Landgericht - Strafvollstreckungskammer - Heilbronn eine Pauschgebühr in Höhe von
876,00 €
(in Worten: achthundertsechsundsiebzig Euro)
bewilligt.
Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.
Auslagen und Umsatzsteuer werden gesondert erstattet; schon ausbezahlte oder festgesetzte Gebühren sind anzurechnen.
I.
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