Umstellung einer Gebührenklage von Rechtsanwälten auf die Sozietät
OLG Köln, Urteil vom 29.01.2003 - Aktenzeichen 17 U 102/01
DRsp Nr. 2004/7798
Umstellung einer Gebührenklage von Rechtsanwälten auf die Sozietät
Erklären zwei Rechtsanwälte, die erstinstanzlich eine Gebührenforderung im eigenen Namen eingeklagt haben, in der Berufungsinstanz, diese werde nunmehr durch die Sozietät als Gesellschaft bürgerlichen Rechts geltend gemacht, so handelt es sich nicht um eine subjektive Klageänderung, sondern um eine Richtig- und Klarstellung des Rubrums.