1. Auf die weitere Beschwerde der Rechtsanwältin L. wird - unter Aufhebung des Beschlusses des Landgerichts Würzburg vom 28.01.2009 - der Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Würzburg vom 20.08.2008 abgeändert.
2. Die an die Beschwerdeführerin aus der Staatskasse zu zahlende Vergütung wird auf 631,83 EUR festgesetzt.
3. Das Verfahren ist gebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet.
I. Mit Beschluss des Amtsgerichts Würzburg vom 03.07.2008 wurde die Beschwerdeführerin dem Angeklagten als Pflichtverteidigerin beigeordnet. Der Angeklagte wurde mit Urteil des Amtsgerichts Würzburg vom 03.07.2008 rechtskräftig verurteilt.
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