I.
Der im 1. Rechtszug durch Rechtsanwalt H als Wahlverteidiger vertretene Angekl ist ... verurteilt worden. ...
Mit Schriftsatz vom 15.4.2016 ... legte der Verteidiger das Wahlmandat nieder und beantragte seine Beiordnung ... Diesen Antrag hat der Kammervorsitzende ... abgelehnt. Der Antrag sei der Kammer am Vormittag des 18.4.2016 ... vorgelegt worden. Am Nachmittag desselben Tages sei die Revisionsbegründungsschrift eingegangen. Eine nachträgliche Pflichtverteidigerbeiordnung sei aber nicht zulässig.
...
II.
Die Beschwerde ist begründet.
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