OLG Naumburg - Beschluss vom 27.05.2002
11 W 96/01
Normen:
ZPO § 98 ;
Fundstellen:
OLGReport-Naumburg 2003, 228
Vorinstanzen:
LG Halle, - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 230/99

Umfang der Kostenregelung in einem Vergleich

OLG Naumburg, Beschluss vom 27.05.2002 - Aktenzeichen 11 W 96/01 - Aktenzeichen 11 W 97/01

DRsp Nr. 2004/9072

Umfang der Kostenregelung in einem Vergleich

Enthält der Vergleich keine nähere Regelung, so ist davon auszugehen, dass die Vereinbarung über die Kosten nur solche Kosten umfasst, über die nicht bereits rechtskräftig entschieden ist.

Normenkette:

ZPO § 98 ;

Gründe: