Die am 10. März 2015 vorab per Telefax bei dem Landgericht Lüneburg eingegangene sofortige Beschwerde der Klägerin vom gleichen Tag gegen den am 24. Februar 2015 zugestellten Kostenfestsetzungsbeschluss der Rechtspflegerin der 5. Zivilkammer des Landgerichts Lüneburg vom 18. Februar 2015 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Beschwerdegegenstands wird auf 210,63 Euro festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Parteien streiten im Verfahren der Kostenfestsetzung darum, ob der Klägerin eine 1,6-fache Verfahrensgebühr für das Berufungsverfahren zu erstatten ist.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|