OLG Saarbrücken - Beschluss vom 10.11.2015
1 Ws 197/15
Normen:
RVG § 52; StPO § 464b;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 11.08.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 3 KLs 4/15

Umfang der Anrechnung gezahlter Pflichtverteidigergebühren bei einem Teilfreispruch

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 10.11.2015 - Aktenzeichen 1 Ws 197/15

DRsp Nr. 2016/13240

Umfang der Anrechnung gezahlter Pflichtverteidigergebühren bei einem Teilfreispruch

Die gezahlten Pflichtverteidigergebühren sind bei einem Teilfreispruch in voller Höhe und nicht nur im anteiligen Verhältnis von Freispruch zu Verurteilung auf den Erstattungsanspruch anzurechnen.

Die sofortige Beschwerde des Verteidigers vom 13. August 2015 gegen den Beschluss des Landgerichts Saarbrücken (Rechtspflegerin) vom 11. August 2015 wird kostenpflichtig als unbegründet

v e r w o r f e n.

Normenkette:

RVG § 52; StPO § 464b;

Gründe:

I.

Der Verteidiger begehrt nach Teilfreispruch des früheren Angeklagten aus abgetretenem Recht des früheren Angeklagten die Festsetzung der aus der Landeskasse zu erstattenden notwendigen Auslagen.