LG Berlin, vom 02.01.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 148/05
Terminsgebühr für Mitwirkung an einer auf Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechung ohne Beteiligung des Gerichts?
KG, Beschluss vom 21.02.2007 - Aktenzeichen 5 W 24/06
DRsp Nr. 2007/6924
Terminsgebühr für Mitwirkung an einer auf Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechung ohne Beteiligung des Gerichts?
»Eine Terminsgebühr kann auch dann anfallen, wenn nach Eintritt eines den Rechtsstreit erledigenden Ereignisses der Klägervertreter fernmündlich mit dem Beklagtenvertreter die Abgabe beiderseitiger Erledigungserklärungen nach § 91aZPO bespricht.«
Die gemäß § 104 Abs. 3 Satz 1 ZPO zulässige sofortige Beschwerde des Klägers ist begründet, § 91ZPO. Das Landgericht hat die Festsetzung auch einer 1,2fachen Terminsgebühr (Nr. 3104 VVRVG) zu Unrecht abgelehnt.
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