Die sofortige Beschwerde wird als unbegründet verworfen.
Das Verfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
I.
Der frühere Angeklagte ist durch Urteil des Landgerichts Bochum vom 30. März 2009 vom Vorwurf der schweren und der versuchten schweren räuberischen Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung freigesprochen worden. Die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Angeklagten wurden der Staatskasse auferlegt.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|