Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 8. März 2011 -
Die Beschwerde ist begründet.
1. Die Prozessbevollmächtigten des Klägers können für ihre Tätigkeit in dem diesem Festsetzungsverfahren vorausgegangenen Rechtsstreit bei einem Gegenstandswert von 6.270,00 EUR eine 1,2 Terminsgebühr in Höhe von 450,00 EUR nebst 19 v.H. Umsatzsteuer verlangen.
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