LG Köln, vom 22.06.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 15 O 810/03
Terminsgebühr bei außergerichtlichen Besprechungen der Anwälte - Streitwert bei nachträglicher Verminderung
OLG Köln, Beschluss vom 31.10.2005 - Aktenzeichen 17 W 222/05
DRsp Nr. 2006/6209
Terminsgebühr bei außergerichtlichen Besprechungen der Anwälte - Streitwert bei nachträglicher Verminderung
»Zum Entstehen einer Terminsgebühr bei außergerichtlichen Besprechungen der beiden Anwälte und zur Bemessung des Wertes bei nachträglicher Verminderung.«