1. Auf die Beschwerde der Kläger wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Bremen - 5. Kammer - vom 12.10.2007 (
Die von der Beklagten an die Kläger zu erstattenden Kosten werden insgesamt auf 1.956,80 Euro festgesetzt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens 2 S 459/07 trägt die Beklagte.
2. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Bremen - 5. Kammer - vom 12.10.2007 (
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens 2 S 458/07 tragen die Kläger.
I.
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