I.
Gegen den ehemaligen Angeklagten ist seit 1995 ein Verfahren wegen Totschlags anhängig gewesen. In diesem ist der Antragsteller, der zuvor nicht als Wahlverteidiger für den ehemaligen Angeklagten tätig war, diesem am 27. Februar 1996 als Pflichtverteidiger beigeordnet worden. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft bereits Anklage gegen den ehemaligen Angeklagten beim Schwurgericht erhoben.
In seiner Eigenschaft als Pflichtverteidiger hat der Antragsteller zahlreiche, auch längere, Schreiben verfasst und außerdem Akteneinsicht in die zu dem Zeitpunkt nicht besonders umfangreichen Verfahrensakten erhalten.
Besonders hervorzuheben sind folgende anwaltliche Tätigkeiten des Antragstellers:
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