I.
Der Kläger hat im Wege der Stufenklage zunächst Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche geltend gemacht, für die zweite Stufe einen Antrag auf Verurteilung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung und für die dritte Stufe den Antrag auf Verurteilung zur Zahlung auf Pflichtteils- bzw. Pflichtteilsergänzungsansprüche in Höhe von 1/6 des sich aus der Auskunft ergebenden Nachlaßwertes angekündigt.
Nach Erteilung einer Auskunft erklärten die Parteien hinsichtlich des Klagantrags Ziffer 1 a die Hauptsache insoweit übereinstimmend für erledigt.
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