VGH Bayern - Beschluss vom 18.09.2000
7 C 00.839
Normen:
GKG (1975) § 13 ; GKG (2004) § 52 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 1 KostRMoG) ;
Vorinstanzen:
VG München, vom 07.12.1999

Streitwertfestsetzung im Verfahren auf Zulassung zum Examen eines vereidigten Buchprüfers

VGH Bayern, Beschluss vom 18.09.2000 - Aktenzeichen 7 C 00.839

DRsp Nr. 2004/18287

Streitwertfestsetzung im Verfahren auf Zulassung zum Examen eines vereidigten Buchprüfers

Der Streitwertkatalog sieht für "sonstige berufseröffnende Prüfungen" in Ziffer II 35.3 die Festsetzung von 20.000 DM vor, worunter auch die Zulassung zum Examen eines vereidigten Buchprüfers zu subsumieren ist.

Normenkette:

GKG (1975) § 13 ; GKG (2004) § 52 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 1 KostRMoG) ;

Gründe:

I. Das Verwaltungsgericht München wies die Klage des Klägers auf Zulassung zur Prüfung als vereidigter Buchprüfer mit Urteil vom 7. Dezember 1999 ab und setzte den Streitwert auf 20.000 DM fest. Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen dieses Urteil wurde mit Beschluss des Senats vom 18. September 2000 abgelehnt.

Mit Schriftsatz vom 26. Februar 2000 wandte sich der Kläger gegen die Streitwertfestsetzung und bat den Verwaltungsgerichtshof um Reduzierung des Streitwerts auf 10.000 DM, da nicht die Zulassung zum Beruf des vereidigten Buchprüfers, sondern "nur" die Zulassung zum Examen begehrt werde.

Wegen weiterer Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten Bezug genommen.

II. Die zulässige Streitwertbeschwerde des Klägers ist unbegründet.